STKs nach §7 / §11 / §14

Rechtssichere Geräteprüfungen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Arbeitsmittel aufgezeichnet werden. Zudem kann die zuständige Behörde verlangen, dass ihr die Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden.
Wir übernehmen die rechtssicheren Prüfungen Ihrer medizinischen Geräte.
Gemäß §7 Medizinproduktegesetz (MPBetreibV) sind Betreiber dazu verpflichtet, sicherheitstechnische Kontrollen (STKs) durchzuführen. Diese sind in der Regel jedes Jahr fällig. Dabei wird überprüft, ob das entsprechende Medizinprodukt, die vom Hersteller vorgegebenen und zulässigen Messabweichungen einhält.

