STKs nach §7 / §11 / §14

Rechtssichere Geräteprüfungen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist dafür  Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Arbeitsmittel aufgezeichnet werden. Zudem kann die zuständige Behörde verlangen, dass ihr die Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden.
Wir übernehmen die rechtssicheren Prüfungen Ihrer medizinischen Geräte.

Gemäß §7 Medizinproduktegesetz (MPBetreibV) sind Betreiber dazu verpflichtet, sicherheitstechnische Kontrollen (STKs) durchzuführen. Diese sind in der Regel jedes Jahr fällig. Dabei wird überprüft, ob das entsprechende Medizinprodukt, die vom Hersteller vorgegebenen und zulässigen Messabweichungen einhält.

Nur geschultes Personal mit entsprechender Qualifikation und geeigneten Messinstrumenten dürfen STK-pflichtige Geräte prüfen und diese rechtskonform
dokumentieren.

Wir bieten die Prüfung von fiolgenden Geräten an:

●  Defibrillatoren
AED
●  HF-Chirurgiegeräte
●  Reizstromgeräte
  Sonografiegeräte (nach EN 62353)
●  Patientenmonitore

Sie erhalten von uns Prüfaufkleber sowie rechtssichere Dokumente mit den protokollierten Messwerten. Gleichzeitig informieren wir Sie gerne, wann die nächste STK durchzuführen ist.

Sprechen Sie uns an!